Im Rahmen einer neuen Gesetzgebung gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 ein dauerhaft reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Cateringdienstleistungen (Steueränderungsgesetz 2025). Zur Gewährleistung einer korrekten Besteuerung ab Beginn des neuen Jahres ist ein Update im Backoffice erforderlich.
Dieses Update wird nicht automatisch von Lightspeed Restaurant durchgeführt.
Aktualisieren Ihres Steuerprofils
Ab dem 1. Januar 2026 muss das Steuerprofil in Ihren Artikelgruppen manuell angepasst werden. Bitte führen Sie die folgenden Schritte ab dem Datum des Inkrafttretens (vor Geschäftsbeginn) im Backoffice durch:
Das erforderliche Steuerprofil ist seit dem 29. Dezember 2025 in Ihrem System verfügbar. Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderung Ihres Steuerprofils ab dem 1. Januar 2026 so bald wie möglich vornehmen sollten.
- Wählen Sie im Navigationsmenü die Option Menü > Warengruppen aus.
- Bearbeiten Sie das Steuerprofil für die Warengruppen, die Lebensmittel enthalten.
- Ersetzen Sie das aktuell ausgewählte Steuerprofil für diese Gruppen durch das Profil „Speisen 7 %“. Dadurch werden ab Januar vor Ort verzehrte Speisen korrekt mit 7 % besteuert.
- Klicken Sie auf Speichern.
- Nach der Anpassung Ihrer Artikelgruppen laden Sie die Konfiguration auf Ihren POS-Geräten neu, damit die Änderungen an der Kasse aktiv sind. Sie können eine Test-Quittung erstellen, um die korrekte MwSt.-Konfiguration zu prüfen.
Getränke & Sonderfälle
- Getränke: Getränke (Alkohol, alkoholfreie Getränke usw.) unterliegen weiterhin dem Standardsteuersatz von 19 %.
- Milchgetränke: Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 % (z. B. Cappuccino, Latte Macchiato usw.) können immer noch mit 7 % bei Bestellungen zum Mitnehmen besteuert werden. Wenn diese Getränke vor Ort konsumiert werden, unterliegen sie weiterhin einem Steuersatz von19 %. Bitte überprüfen Sie ggf. die Einstellungen Ihrer jeweiligen Artikelgruppe.
Bei diesen Informationen handelt es sich weder um steuerliche noch rechtliche Beratung. Als Systemanbieter stellen wir die technischen Tools zur Verfügung. Die Verantwortung für die korrekte steuerliche Einstufung Ihrer Artikel liegt bei Ihnen als Steuerzahler. Wir empfehlen, Ihre Einstellungen mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.