Verwalten Sie wichtige Einstellungen und Informationen zu Ihrem Geschäft unter Geschäftseinstellungen im Lightspeed Restaurant Backoffice. Hier können Sie wichtige Informationen wie den Namen und die Adresse Ihres Geschäfts eingeben, die Zeiterfassung oder Margenberechnung aktivieren und Ihre Daten für die Einhaltung regionaler Steuervorschriften eingeben.
Allgemein
- Geschäftseinstellungen hinzufügen: Ihre Geschäftseinstellungen enthalten wichtige Informationen über Ihr Geschäft, wie z. B. dessen Namen und andere grundlegende betriebliche Einstellungen.
Regionale Einstellungen
Die regionalen Einstellungen variieren je nach Standort Ihres Geschäfts.
Deutschland
- Grundlegendes zur Einhaltung der deutschen Steuergesetze mit TSE: Kassensysteme (POS) in Deutschland müssen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verbunden sein, um den lokalen Steuervorschriften zu entsprechen.
- Verbindliche POS-Registrierung: Geschäfte, die elektronische Kassensysteme wie ein Point-of-Sale-System verwenden, müssen diese den Finanzämtern in Deutschland melden.
Quebec
- Über WEB-SRM: WEB-SRM (FR: MEV-Web) ist ein reines Online-Verkaufsaufzeichnungsmodul (Sales Recording Module, SRM), das für Unternehmen in Quebec zur Einhaltung der fiskalischen Vorschriften erforderlich ist.
Häufig Gestellte Fragen
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Ein Gewerbe umfasst lediglich den An- und Verkauf von Waren, während ein Unternehmen alle anderen Aktivitäten einer Geschäftseinheit, wie Marketing, Buchhaltung usw., beinhaltet.
Einfach ausgedrückt ist es der Unterschied zwischen dem, was Ihr Kunde sieht, wie z. B. den Namen und den Standort Ihres Geschäfts, und dem, was Ihr Buchhalter in Ihren offiziellen Unterlagen sieht.
- Weitere Informationen zu den Berichtseinstellungen, wie z. B. zum automatisierten Berichtswesen und zu Berichtschichten, finden Sie im Artikel Über Berichtseinstellungen.
- Nur US-amerikanische und kanadische Geschäfte können Steuersätze und -profile im Backoffice verwalten. In anderen Ländern werden Steuersätze und -profile automatisch eingerichtet. Sie müssen jedoch weiterhin Ihren Warengruppen Steuerprofile zuweisen.